Der Vorstand entscheidet über alle Gegenstände der Kooperation im Rahmen der Handlungsfelder der DH.NRW und wirkt auf die Realisierung der mit der Kooperationsvereinbarung gefassten Zielsetzungen hin. Er verantwortet die Arbeit der DH.NRW gegenüber den Mitgliedshochschulen und dem Land im Wege der Aussprache von Empfehlungen und Stellungnahmen.
Der Vorstand besteht aus insgesamt 10 Vertreterinnen und Vertretern der Landesrektorenkonferenzen, der Kanzlerkonferenzen und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.